Aufhebung des Feuerregressverzichtsabkommens

Ab den 01. Januar 2018 können Besitzer von Gebäuden zum Regress herangezogen werden, wenn von ihrem Gebäude ein Feuer auf ein benachbartes Haus übergesprungen ist.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig die Versicherungssummen in der privaten Haftpflichtversicherung für Eigenheimnutzer zu überprüfen und gegebenenfalls zu erhöhen.